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RU 51/2007 - KROATIEN, DEUTSCHLAND


- KROATIEN: dieses Balkanland von 4,5 Millionen Einwohnern, Kandidat zur Europäischen Union,  ist durch eine Bevölkerung gekennzeichnet, die zu 88 % katholisch ist. Diese Qualität ermöglichte es dem Land, ohne größere Abänderungen der bestehenden Gesetzgebung die Zahl Abtreibungen von 51.289 Babys im Jahre 1989, als das Land noch kommunistisch war, auf 4.563 Babys heute zu reduzieren, ein drastischer Abstieg um 91%. Nach Ansicht von spezialisierten Beobachtern Kroatiens wie Dr. Antun Lisec von der Prolife-Bewegung HLI und der kanadische Romanautor Michael D.O Brien, war der Hauptgrund für diese Umstimmung der Herzen und der Geister bezüglich der Abtreibung in Kroatien die kräftige Führung der katholischen Bischöfe und Priester. O Brien: „Sie haben eine dynamische Rechtgläubigkeit in ihren Seminaren, ihrem Klerus und ihren Gläubigen aufrechterhalten. Es gibt keine Krise der geistlichen Berufungen in Kroatien.“ Und er fügte hinzu: „Sie sind ein Zeichen für den Westen!“ Während viele Bischöfe und Bischofskonferenzen in Westeuropa es bei der Problematik der embryonalen Stammzellenforschung abgelehnt haben, das zugrundeliegende Problem der In-vitro-Befruchtung anzurühren, hat die kroatische Bischofskonferenz genau das Gegenteil getan. Sie erklärte im Jahre 2005, dass die In-vitro-Befruchtung die Quelle der meisten Embryonen für embryonale Stammzellenforschung in der Welt darstellt, „ein schweres Verbrechen gegen die gezeugten Menschenleben und deren Würde“. Gott sei gelobt für diese kräftige bischöfliche Führung ! Hoffen wir, dass deren Bemühungen, die so viele Früchte brachten, andere Bischöfe in der Welt anregen, sich entschlossen für die Verteidigung des Menschenlebens, jenes höchsten Geschenks Gottes, einzusetzen. Der kroatische Staat blieb seinerseits bei diesem Umdenkvorgang nicht untätig. Selbst wenn die Abtreibung - ein Vermächtnis aus kommunistischen Zeiten – freigestellt bleibt, muss man dafür zahlen (ca. 400 Euro, also mehr als einen Monatslohn). In den öffentlichen Schulen basiert der Sexualunterricht, welcher „Teen Star“ heisst, auf sexueller Abstinenz. Die jungen Leute werden über die Gefahren der Verhütungspillen informiert, und auch über die Tatsache, dass Kondome keinen reellen Schutz gegen Krankheiten bieten. Lux ex Oriente! - (ru; vgl. LifeSiteNews 18. Dezember 2007; ACPD 15. Juli 2007)

 

 

 

- DEUTSCHLAND: Im atheistischen Frankreich hat noch vor wenigen Monaten ein Präsident der Republik namens Chirac es vorzubringen gewagt: „Nein zu einem moralischen Gesetz, das über dem Zivilrecht stünde“. Diese Äusserung bezog sich auf das Naturrecht – trotz dessen Ableugnung -, das vom Schöpfer in jedes menschliche Herz eingraviert wurde. Es ist ein wichtiges Thema, und wir möchten an diesem Jahresende 2007 an einen grundlegenden Text aus der Zeit der Schaffung der BRD erinnern, und zwar das Urteil von „Hadamar“ von vor 60 Jahren, das seither nie für ungültig erklärt wurde: „Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen Gesetzen als letzter Masstab dienen muss. Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssatzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht. Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind, dass sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll, im letzten nach diesem Naturrecht, diesem über den Gesetzen stehenden Recht auszurichten hat. Diese letzten Rechtssätze im Naturrecht sind zwingend, weil sie unabhängig vom Wandel der Zeit und vom Wechsel menschlicher Anschauungen durch die Jahrtausende gegangen sind und über alle Zeiten hinweg den gleichen Bestand und die gleiche Gültigkeit besitzen. Sie müssen deshalb einen unerlässlichen und fortwährenden Bestandteil dessen bilden, was menschliche Ordnung und menschlicher Sinn schliesslich als Recht und Gesetz bezeichnen. Im Grunde gilt schon der Satz, dass Gesetz gleich Recht sein muss, aber er gilt nur mit dieser einzigen und ausschliesslichen Einschränkung. Verstösst ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr dem Recht gleichzusetzen. Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt warden. Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, dass es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äusserlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat. Einer dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze ist der Satz von der Heiligkeit menschlichen Lebens und dem Recht des Menschen auf dieses Leben, das der Staat als Kulturnation nur fordern darf auf Grund eines Richterspruches oder im Kriege.” – Hört, hört ! - (ru; vgl. JS 21. März 1947)

 

 

- Das Redaktionsteam der „RU“ wünscht Ihnen ein FROHES WEIHNACHTSFEST! -

 



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