RU 48/2009 - IRLAND, BRÜSSEL
- IRLAND (ru, 2. Dez. 2009) : Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg, wird nächste Woche entscheiden, und zwar in letzter Instanz und somit verbindlich für alle Länder Europas (und nicht nur für die Europäische Union, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Organ des Europarats, mit 47 Mitgliedstaaten), über ein wesentliches Problem. Worum geht es? Es handelt sich um den Fall von 3 irischen Frauen, die gegen den Staat Irland geklagt haben, indem sie sagen, sie seien aufgrund der strengen irischen Rechtsvorschriften gegen die Abtreibung gezwungen gewesen, von Irland nach England zu reisen, um ihre Babys abzutreiben. In der Tat ist die Abtreibung in Irland verboten, außer im Fall von Gefahr für das Leben der Mutter. Die 3 Frauen argumentieren, dass dieses Verbot ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden beeinträchtige, und stützen ihre Argumentation (offensichtlich auf Weisung des Family Plannings) auf 4 Artikel der Europäischen Konvention über die Menschenrechte. Die Angelegenheit ist höchst ernst: sie wollen durch dieses Urteil die Abtreibung zu einem universellen Menschenrecht - oder vielmehr Frauenrecht, wodurch dessen Anwendungsbereich auf die Hälfte der Menschheit reduziert wird, was für ein Menschenrecht recht seltsam ist – erklären lassen, und dieser neue Tatbestand würde alle Rechtsvorschriften, die diesem Prinzip widersprechen, insbesondere in Irland, aber auch in Polen, Malta und … dem Vatikan, welcher auch ein europäischer Staat ist, ungültig machen. Ein solches perverses Urteil würde endgültig dem Baby jegliche Inanspruchnahme der Menschenrechte absprechen und somit mehre Staaten zur Überarbeitung ihrer Rechtsvorschriften zwingen. Somit könnte dieses Urteil eine europäische Version des Urteils "Roe vs Wade" von 1973 in den Vereinigten Staaten werden, welches für Jahrzehnte und bis zum heutigen Tag die US-Gesetzgebung für den Lebensschutz der Ungeborenen lähmt. In der Tat würde somit das Baby nicht mehr ein „zu gebärendes Kind“ sein, sondern ein „umzubringendes Kind“, ein wegzuwerfender Lumpen, eine zu bekämpfende Krankheit, ein zu entfernendes Exkrement. Da sind wir mit unseren eminenten Köpfen angelangt, die Amerika und - vielleicht schon Europa - beherrschen. Da enthüllen sie ihre wahre Natur: sie sind VERBRECHER der schlimmsten Art, nämlich solche, die direkt auf das Leben der Menschen abzielen, MÖRDER. Wenn, nächste Woche der Gerichtshof von Straßburg diesen 3 irischen Frauen Recht gibt, sollte man ihn künftig nicht mehr Menschenrechtsgericht, sondern genauer MÖRDERGERICHT nennen. (vgl. LifeNews.com 1.12.2009). - O.A.M.D.G. -
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